Mitgliederversammlung
Einladung zur
Mitgliederversammlung des DGV als PDF-Datei
(auf
dem in Erlangen stattfindenden Deutschen Germanistentag, 30.9.- 3.10.2001)
Zeit: Dienstag, 2. Oktober 2001, 17.00 - 19.00 Uhr
Ort: Universität Erlangen, Kollegienhaus, Universitätsstr. 15, 91054 Erlangen, Senatssaal (Raum 1.011)
1. Bericht des Vorstands
2. Bericht der Kassenprüfer
3. Entlastung des Vorstands
4. Wahl eines Wahlausschusses
5. Wahl der Kassenprüfer
6. Wahl des Vorstands
7. Anträge, Resolutionen und Entschließungen
a) Fortführung der Kartei zur Vermittlung habilitierter Germanistinnen und Germanisten
b) Satzungsänderung: Mitgliedschaft von Studierenden – Bestätigung des Ergebnisses der schriftlichen Abstimmung
c) Satzungsänderung: Änderung des Namens der „Vereinigung der deutschen Hochschulgermanistinnen und Hochschulgermanisten“ in „Gesellschaft für Hochschulgermanistik“
d) Satzungsänderung: Turnus der Mitgliederversammlung und der Amtszeit des Vorstandes
e) Satzungsänderung: Erweiterung der Anzahl der Beisitzer im Vorstand
f) Redaktionelle Überarbeitung der Satzung
8. Verschiedenes
Um
weitere Vorschläge zur Tagesordnung wird gebeten bis zum 1. 9. 2001.
Für den Vorstand: Prof. Dr. Hartmut Kugler, Erlangen
§3 (bisherige Fassung):
(1) Mitglied kann werden, wer beruflich an deutschen oder ausländischen Hochschulen im Fachgebiet der Germanistik oder einem benachbarten Fachgebiet tätig ist und ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen kann. Ebenso können Germanisten, die an Forschungsstätten und in freien Berufen tätig sind, Mitglied werden, wenn sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen können.
(2) Über begründete Ausnahmefälle entscheidet der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft wird auf Antrag erworben. Das Stimmrecht beginnt 4 Wochen nach Erwerb der Mitgliedschaft.
An §3, Abs. 1 wird angehängt:
„Weiter können Studierende, die Germanistik oder einen ihrer Teilbereiche im Hauptfach studieren, nach abgelegter Zwischenprüfung Mitglied werden.“
§6 (bisherige Fassung)
(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung oder durch Briefwahl in der Regel auf 2 Jahre gewählt. Die Einzelheiten der Wahl sind in der Wahlordnung geregelt.
(2) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und 7 Beisitzern. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter müssen Hochschullehrer auf Lebenszeit sein. Zwei der Beisitzer müssen der Gruppe der Hochschullehrer auf Zeit angehören.
(3) In der Zusammensetzung des Vorstandes ist auf die Unterschiede der Fachgebiete Rücksicht zu nehmen.
(4) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Kassenwart und den Schriftführer.
(5) Der Vorsitzende oder im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter führt die Geschäfte im Einvernehmen mit den Mitgliedern des Vorstandes.
An § 6,2 wird angehängt:
„Ein Beisitzer kann der Gruppe der Studierenden angehören, die übrigen Beisitzer müssen hauptberuflich in der Hochschulgermanistik tätig sein.“
Begründung:
Die Mitarbeit von Studierenden hat sich schon auf einigen
germanistischen Fachtagungen - nicht zuletzt auf dem Bonner Germanistentag 1997
- als ausbaufähig erwiesen und war für alle Beteiligten
förderlich.
Studentische Mitglieder werden, so ist zu hoffen, auch nach der Beendigung ihres Studiums Mitglied bleiben, sofern sie weiterhin als hauptamtliche Germanisten tätig sind. Das dürfte zum Anstieg der Mitgliederzahlen beitragen und damit der Verbandsarbeit mehr Profil und Gewicht geben.
Die Mitgliederversammlung hat am 23. September 1997 in Bonn einstimmig beschlossen, daß die Aufnahme studentischer Mitglieder ermöglicht werden solle. Der Vorstand wurde beauftragt, einen entsprechenden Antrag auszuarbeiten und in den Mitteilungen zu veröffentlichen, der schriftlich abgestimmt werden solle (Protokoll der Mitgliederversammlung. In: Mitteilungen des Deutschen Germanistenverbandes, 4/1997, S. 147-153).
Im Heft 4/1998 und 1/1999 hat der Vorstand alle Mitglieder der Vereinigung aufgerufen, schriftlich über den Antrag „Mitgliedschaft von Studierenden“ abzustimmen. Die Mitglieder votierten mit 86% Ja-Stimmen für den vorgelegten Antrag. Nun wird dieser Beschluß der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorgelegt.
Gleichzeitig wurde vom Vorstand eine Beitragsermäßigung
beschlossen: Für Teilzeitbeschäftigte, Arbeitslose, Studierende und
Pensionierte gilt ein um 50% ermäßigter Beitrag (zuzügl. Versandspesen). Formlose
Anträge auf Beitragsermäßigung können beim Schatzmeister eingereicht werden;
wir bitten, eine geeignete Bescheinigung beizulegen. Die Ermäßigung gilt
längstens für drei Jahre. Vor Ablauf der Gültigkeit der eingereichten
Bescheinigung ist ggf. ein weiterer Nachweis einzureichen; eine rückwirkende
Beitragsermäßigung ist nicht möglich. Ein Informationsblatt „Studierende
im Deutschen Germanistenverband“ wurde im Internet unter
>www.germanistenverband.de/hochschule/studierende.rtf<
zur Verfügung gestellt.
Die „Vereinigung der deutschen Hochschulgermanistinnen und Hochschulgermanisten“ wird umbenannt in „Gesellschaft für Hochschulgermanistik“. Der neue Name ist in der Satzung stets anstelle der bisherigen Bezeichnung zu verwenden.
Begründung:
Die Umbenennung trägt einer Kritik Rechnung, die immer wieder an der bisherigen Bezeichnung geübt worden ist: sie sei schwerfällig und umständlich; auch habe das Wort „Vereinigung“ im Kontext von „Germanistinnen und Germanisten“ einen kuriosen Nebensinn.
§5,1:
Der Satz: „Mitgliederversammlungen finden in der Regel alle zwei Jahre statt.“
wird geändert in:
„Mitgliederversammlungen finden in der Regel alle drei Jahre statt.“
§6,1:
Der Satz:
„Der Vorstand wird [...] in der Regel auf zwei Jahre gewählt.“
wird geändert in:
„Der Vorstand wird [...] in der Regel auf drei Jahre gewählt.“
Begründung:
Die Praxis der letzten 10 Jahre hat gezeigt, daß ein zweijähriger Turnus zu kurz ist. Auch trägt der dreijährige Turnus dem bereits 1997 gefaßtem und 2001 bestätigtem Beschluß des Gesamtvorstandes des Deutschen Germanistenverbandes Rechnung, daß künftig nicht mehr abwechselnd ‚kleine‘ und ‚große‘ Germanistentage durchgeführt werden sollen, sondern ein von beiden Teilverbänden gemeinsam getragener Germanistentag am Ende einer Wahlperiode. Dafür ist der Drei-Jahres-Turnus angemessen.
§6, 2:
Der Satz: „Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und sieben Beisitzern.“
wird geändert in:
„Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und neun Beisitzern.“
Der Satz: „Zwei Beisitzer müssen Hochschullehrer auf Zeit/ wissenschaftliche Mitarbeiter sein.“
wird geändert in:
„Drei Beisitzer müssen Hochschullehrer auf Zeit/ wissenschaftliche Mitarbeiter sein.“
Wahlordnung §5
1c): „zwei“ wird ersetzt durch „drei“
1e): „zwei“ wird ersetzt durch „drei“
3: die Formulierung „zwei bzw. drei Kandidaten“ wird jeweils ersetzt durch „drei Kandidaten“.
Begründung:
Die Satzungsänderung wird vorgeschlagen, um die Möglichkeit zu eröffnen, ‚Deutsch als Fremdsprache‘ in die Verbandsarbeit zu integrieren.
In §3, 1 wird
„[...] im Fachgebiet der Germanistik [...]“
geändert in:
„[...] in der Germanistik [...]“
Das Wort „Fachgebiet“ wird in der Satzung durchgängig durch „Fach“ ersetzt.
Begründung:
In der Satzung ist die Terminologie Fachgebiet/Fachgruppe in doppelter Bedeutung verwendet.
Für die Altgermanistik:
Prof. Dr. Hans-Jürgen Bachorski (Potsdam)
Dr. Corinna Laude
(Aachen)
Prof. Dr. Peter Strohschneider (Dresden)
Für die Linguistik:
Prof. Dr. Konrad Ehlich (LMU München)
kandidiert als 1. Vorsitzender
Prof. Dr. Werner Holly (Chemnitz)
PD Dr. Ingwer Paul (FU Berlin)
Für die Neugermanistik:
Dr. Petra Boden (ZfL Berlin)
Prof. Dr. Klaus-Michael Bogdal (Duisburg),
kandidiert als 2. Vorsitzender
Prof. Dr. Friedrich Vollhardt (Gießen)
Weitere Wahlvorschläge in schriftlicher Form bitte bis zum
15. September 2001 an Prof. Dr. Hartmut Kugler, Erlangen.
Für den Vorstand: Hartmut Kugler
Zeit: Dienstag, 2. Oktober 2001, 17.00 - 19.00 Uhr
1.Rechenschaftsbericht des Vorstands
2.Aussprache und Entlastung
3.Bericht der Kassenprüfer
4.Aussprache und Entlastung des Kassenwarts
5.Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstands
6. Diskussion aktueller Fragen des Faches und des Verbands
7. Verschiedenes
Anträge, die auf der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen bis
zum 1.9.2001 beim Vorstand eingereicht werden.
Für den Vorstand:
Almut Hoppe
Hasselkamp 120, 24119 Kronshagen